ANMELDUNG Die Anmeldung zur einer Messe/Ausstellung erfolgt
ausschließlich durch schriftliche Angebotsbestätigung unter Anerkennung dieser
Teilnahmebedingungen. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit
berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein
Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich,
unabhängig von der Zulassung seitens des Messeveranstalters. Die Anmeldung ist
erst mit ihrem Eingang bei der 4x4 Fröhlich UG vollzogen und bindend bis zur
Mitteilung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung. Mit der Angebotsbestätigung
erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass seine Angaben zum Zwecke der
Verarbeitung der Anmeldung gespeichert und ggfs. zum Zwecke der
Messebearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Er erklärt sich damit
einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien
einschließlich des Internets verbreitet werden.
ZULASSUNG Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten
entscheidet die 4x4 Fröhlich UG. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht
nicht. Die Zulassung als Aussteller mit den angemeldeten Ausstellungsgütern wird
schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der Zulassung (Auftragsbestätigung).
. Nach der Zulassung wird ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich
ist, zugestellt. Der Messeveranstalter ist berechtigt, die erteilte Zusage zu
widerrufen, wenn a). Aussteller ihren finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter
gegenüber nicht nachgekommen sind, b). gegen die Teilnahmebedingungen,
technischen Richtlinien oder gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird, c). die
Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen und Angaben des Ausstellers erteilt
wurde. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Beteiligungspreise
besteht nicht. Der Messeveranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen
abweichend von der Zulassung dem Aussteller einen Platz in anderer Lage zuweisen
oder die Standgröße geringfügig verändern. Verändert sich hierdurch die
Standmiete, so erfolgt Erstattung bzw. Nachberechnung. Der Veranstalter behält sich
vor, die Ein- und Ausgänge zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegen.
MITAUSSTELLER (UNTERAUSSTELLER) / GEMEINSCHAFTSSTÄNDE Ohne
Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand
oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für
Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand
nicht geworben werden. Die Aufnahme von Unterausstellern ist schriftlich bei der 4x4
Fröhlich UG zu beantragen. Für Mitaussteller gelten die gleichen Bedingungen wie
für den Hauptaussteller. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem
Hauptaussteller auf dem Stand ausstellen. Sie gelten auch dann als Unteraussteller,
wenn sie zum Antragsteller enge wirtschaftliche und organisatorische Bindungen
haben. Zusätzliche vertretene Hersteller solcher Geräte, Maschinen oder
Erzeugnisse, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers
erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller.
Mitaussteller können, sofern die entsprechenden Entgelte bezahlt sind und die
Unterlagen termingerecht vorliegen, in den Veranstaltungskatalog mit aufgenommen
werden. Wird ein Stand zwei oder mehreren Ausstellern gemeinsam zugeteilt, so
gelten alle Bestimmungen für jeden der Aussteller. Gegenüber der 4x4 Fröhlich
UG haftet jeder Aussteller als Gesamtschuldner. Die gemeinschaftlich ausstellenden
Unternehmen/Organisationen benennen in der Anmeldung einen gemeinsamen
Vertreter.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Standmiete sowie Entgelte für Anschlüsse,
Verbrauchswerte, Standbau und sonstige Leistungen sind rechtzeitig und gemäß
Rechnungslegung vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug an den Veranstalter zu
zahlen. Die gleiche Fälligkeit gilt für Rechnungen über sonstige Lieferungen und
Leistungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden.
Die Kosten für Standmieten, Anschlüsse und Verbrauchswerte gehen aus den
Anmeldeunterlagen hervor. Wenn nicht anders vereinbart, sind die für die
Abgrenzung des Standes benötigten Rück- und Trennwände nicht in der
Gesamtmiete enthalten. Soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung
getroffen wird, gelten die in den jeweiligen Messekurzinformationen angegebenen
Termine. Beanstandungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt schriftlich
geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Werden
Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gelegt, so bleibt der
Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer
werden auf das in der Rechnung aufgeführte Bankkonto erbeten. Nach
Fälligkeitseintritt werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnet. Der Veranstalter kann bei Überschreiten der
Zahlungstermine die Durchführung des Vertrags ablehnen und dem Aussteller die
zugeteilte Fläche entziehen. Der Aussteller haftet für alle hierdurch entstandenen
Schäden des Veranstalters, insbesondere für einen evtl. Mietausfall. Zur Absicherung
für alle nichterfüllten Verpflichtungen des Ausstellers kann der Veranstalter ein
Pfandrecht an den vom Aussteller eingebrachten Ausrüstungs- und Messegütern
geltend machen. § 560 Satz 2 BGB wird nicht angewandt. Leistete der Aussteller
fällige Beträge trotz Mahnung nicht, so ist der Veranstalter berechtigt,
zurückbehaltene Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung mit Frist von einer
Woche freihändig zu verkaufen. Für Beschädigungen oder Verlust des Pfandguts
haftet der Veranstalter nicht.
RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME Nach der Auftragsbestätigung ist ein Rücktritt
des Ausstellers von der Anmeldung nicht möglich. Der gesamte Beteiligungspreis
wird bei Rücktritt und Nichtteilnahme sofort fällig. Der Austausch von nicht belegten
Flächen durch die 4x4 Fröhlich UG zur Wahrung des optischen Gesamtbildes
entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Rücktritt oder
die Nichtteilnahme eines Hauptausstellers führt zum Ausschluss und Widerruf der
Zulassung der Unteraussteller oder zusätzlich vertretenen Firmen. Wird über das
Vermögen eines Ausstellers das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren
eröffnet, hat der Aussteller dies der 4x4 Fröhlich UG anzuzeigen. Die 4x4 Fröhlich
UG behält sich vor, in diesem Fall den Vertrag fristlos zu kündigen. Für die
Zahlungsverpflichtungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
AUFBAU Der Aussteller ist verpflichtet, bei Aufbau des Standes die in den
Ablaufplänen angegebenen Fristen zu beachten. Ist am Tage vor der Eröffnung der
Messe um 17.00 Uhr festzustellen, dass der Aussteller bis zu diesem Zeitpunkt nicht
mit dem Aufbau seines Standes begonnen hat, ist der Veranstalter berechtigt, im
Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen
Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen, soweit der
Aussteller vorher keinen späteren Aufbautermin mit dem Veranstalter vereinbart hat.
Der Mieter hat in diesem Fall den vollen Mietpreis und die bereits entstandenen
Kosten zu übernehmen. Soweit Kosten für die Dekoration des nicht bezogenen
Standes entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Schadenersatzansprüche
des Mieters sind ausgeschlossen. Der Einsatz von Fertig- und Systemständen muss
bei der Anmeldung deutlich gemacht werden. Der Standaufbau darf nur auf der
zugeteilten Fläche erfolgen. Überschreitungen der vorgegebenen Aufbauhöhe von 4
m ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Eine Standbeschriftung, aus
der Name und Anschrift des Ausstellers hervorgehen, muss während der gesamten
Ausstellungsdauer gut sichtbar angebracht sein. Alle beim Aufbau verwendeten
Materialien müssen schwer entflammbar sein. Bei Verstößen gegen die
Gestaltungsregeln ist der Veranstalter berechtigt, entsprechende Änderungen oder,
falls erforderlich, die Entfernung des gesamten Standes zu verlangen, wobei er dies
auf Kosten des Ausstellers veranlassen kann, wenn die beanstandeten Mängel nicht
innerhalb von 24 Stunden durch den Mieter beseitigt werden. Im Falle der
Schließung des Standes hat der Aussteller die volle Miete und die entstandenen
Kosten zu ersetzen. Zur Sicherstellung eines guten Gesamteindrucks werden von
der 4x4 Fröhlich UG. Richtlinien für den Standaufbau und die Standgestaltung
festgelegt, die verbindliche Auflagen enthalten. Diese Richtlinien sind Bestandteil des
Vertrages und werden den Ausstellern in den Besonderen Teilnahmebedingungen
und technischen Richtlinien mitgeteilt. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
und Verwaltungsvorschriften sind für Aussteller und seine Auftraggeber verbindlich.
ABBAU Das vorzeitige Verlassen der Messestände ist nur mit Genehmigung der
Geschäftsführung der 4x4 Fröhlich UG gestattet. Der Veranstalter ist in diesem Fall
berechtigt, pro angefangenen Tag des Nichterscheinens/ frühzeitigen Verlassens der
Messestände eine Gebühr in Höhe des 3-fachen Betrages der ursprünglichen
Rechnung für die Standfläche zu erheben. Am Ende der Messe ist der
Ausstellungsstand bzw. die Ausstellungsfläche im ursprünglichen Zustand bis zum im
Abbauplan vorgesehenen Zeitpunkt zurückzugeben. Teppichklebeband und sonstige
Klebereste sind rückstandsfrei zu entfernen. Der Veranstalter ist berechtigt, evtl.
Reinigungs- und Reparaturarbeiten auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Der Aussteller
haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des mietoder
leihweise zur Verfügung gestellten Materials. Stände bzw. Messe-
/Ausstellungsgüter, die zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin
noch nicht abgebaut bzw. abgefahren wurden, können von der Messe- oder
Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der
Haftung für Verlust und/oder Beschädigung bei einem Spediteur eingelagert werden.
Die im Veranstaltungsplan vorgesehenen Auf- und Abbauzeiten sind strikt
einzuhalten. Wenn dem Aussteller eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt
wurde, so hat er die daraus resultierenden Kosten der verlängerten Auf- und
Abbauzeiten zu tragen.
AUSSTELLUNGSGÜTER, VERKAUFSREGELUNG Waren oder Leistungen, die in
der Zulassung nicht aufgeführt sind, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden.
Nicht zugelassene Güter können durch die 4x4 Fröhlich UG auf Kosten des
Ausstellers entfernt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, die allg. gesetzlichen
Vorschriften zu beachten. Bei Konsumentenveranstaltungen sind die Aussteller
verpflichtet, unlauteren Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern und ortsansässigen
Unternehmen zu unterlassen. Die ausgestellten Waren unterliegen dem Recht über
Preisauszeichnung. Bei Fachmessen sind Handverkäufe sowie sonstige Leistungen
und Lieferungen, die vom Stand erbracht werden, unzulässig. Sonderregelungen für
Aussteller sind möglich, müssen jedoch schriftlich beantragt und genehmigt werden.
Das Gastronomierecht liegt grundsätzlich bei der 4x4 Fröhlich UG. Soweit in
Absprache mit der 4x4 Fröhlich UG eine schriftliche Genehmigung zum Handverkauf
für Waren und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle erteilt wird, trägt der
Aussteller die fälligen Gebühren und verpflichtet sich, alle allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten.
WERBUNG IM MESSEGELÄNDE Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen
nur innerhalb des gemieteten Standes ausgestellt und verteilt werden. Hinsichtlich
der Außenwerbung wird auf das Dienstleistungsangebot der 4x4 Fröhlich
UG verwiesen. Zulässig sind ausschließlich messebezogene Werbemaßnahmen der
Aussteller, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
Die 4x4 Fröhlich UG ist berechtigt, das Zur-Schau-Stellen und die Ausgabe von
Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen.
Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel und Produktpräsentationen
sind erlaubt, sofern sie den Standnachbarn nicht belästigen und die messeeigene
Ausrufanlage in den Hallen nicht stören oder übertönen. Die 4x4 Fröhlich UG kann
bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderungen verlangen.
HAFTUNG Die Haftung der 4x4 Fröhlich UG beschränkt sich auf Sach- und
Personenschäden, für die sie gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Eine Haftung
der 4x4 Fröhlich UG darüber hinaus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere
haftet die 4x4 Fröhlich UG nicht für das Ausstellungsgut des Ausstellers. Schäden
sind unverzüglich der 4x4 Fröhlich UG, ggf. der Polizei und dem Versicherer
anzuzeigen. Ersatz der Schäden ist ausgeschlossen, wenn durch verspätete
Schadensmeldung durch den Aussteller die Versicherung der 4x4 Fröhlich UG die
Übernahme des Schadens ablehnt. Die Aussteller haften gegenüber der 4x4 Fröhlich
UG für Schäden, die durch sie, ihr Standpersonal, Angestellte oder Beauftragte an
Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden.
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Der Schutz von Erfindungen, Mustern und
Marken richtet sich nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ein besonderer Messeschutz besteht nicht.
BETRIEB DER MESSESTÄNDE Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist
der Stand mit ausreichend Informationsmaterial und Personal zu besetzen. Bei
Vorführungen jeder Art am Stand ist eine Beeinträchtigung des Standbetriebes der
Nachbarn auszuschließen. Die ist berechtigt, diejenigen Vorführungen zu untersagen
oder einzuschränken, die zu unzumutbaren Abgas-, Staub- und Lärm-, Schmutzoder
Geruchsbelästigungen führen. Soweit in Absprache mit der eine Genehmigung
zur Beschallung oder Bewirtung des Messestandes erteilt wird, trägt der Aussteller
die fälligen Gebühren (z.B. GEMA) und verpflichtet sich, die allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (z.B. Anmeldung). Eine entgeltpflichtige
Ausgabe von Speisen und Getränken ist generell verboten. Besondere
Bestimmungen bei themenspezifischen Veranstaltungen sind in den Besonderen
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt.
TECHNISCHE LEITUNG Für die allgemeine Heizung, Belüftung und Beleuchtung
der Hallen sorgt die 4x4 Fröhlich UG. Die Kosten für die Installation von Wasser-,
Abwasser-, Elektro- und sonstigen Anschlüssen sowie die Kosten der Verbräuche
und aller anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der angemieteten
Ausstellungsfläche werden dem jeweiligen Aussteller (Hauptaussteller) in Rechnung
gestellt. Sämtliche Installationen dürfen nur von dem Veranstalter oder von ihr
beauftragten Unternehmen ausgeführt werden. Innerhalb des Standes können
Installationen auch im Auftrag des Ausstellers von anderen Fachfirmen ausgeführt
werden, die der 4x4 Fröhlich UG auf Aufforderung zu benennen sind. Der Aussteller
haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Installationen und durch Maschinen und
Geräte entstehen, die nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen oder
deren Verbrauch höher als gemeldet ist.
ENTSORGUNG, REINIGUNG Aussteller und dessen Auftraggeber haben ihren
Abfall/Reststoff eigenverantwortlich zu entsorgen. Über die Möglichkeit der
Entsorgung auf dem Messegelände wird der Aussteller in den Besonderen
Teilnahmebedingungen/ Technischen Richtlinien informiert. Der Veranstalter sorgt für
die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände
obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein.
Lässt der Aussteller nicht durch eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der 4x4
Fröhlich UG zugelassene Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden.
Aussteller verpflichten sich zur Müllvermeidung. Sollte der Aussteller nach Räumung
des Standes Müll oder sonstige Gegenstände zurücklassen, werden diese auf
Kosten des Ausstellers beseitigt.
BEWACHUNG Die allgemeine Bewachung der Messehallen während der Laufzeit
übernimmt die 4x4 Fröhlich UG. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine
allgemeine Aufsicht. Eine Bewachung des Eigentums des Ausstellers ist von diesem
selbst zu organisieren. Durch die von der 4x4 Fröhlich UG übernommene allgemeine
Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für Personen- und Sachschäden nicht
eingeschränkt. Sonderwachen während der Laufzeit dürfen nur durch die von
der 4x4 Fröhlich UG beauftragte Personen und Unternehmen gestellt werden.
HAUSRECHT Die 4x4 Fröhlich UG übt im gesamten Messegelände für die Auf-,
Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Die 4x4 Fröhlich UG ist
berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitbringen von Haustieren und das
Fotografieren ist nur mit Genehmigung der 4x4 Fröhlich UG gestattet. Die 4x4
Fröhlich UG ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom
Ausstellungsgeschehen, den Ausstellungsbauten und Ausstellungsständen und den
Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und für Werbung und
Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen
dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen der Presse im Einverständnis
mit der 4x4 Fröhlich UG.
VORBEHALT Die 4x4 Fröhlich UG ist bei Vorliegen von nicht durch sie
verschuldeten zwingenden Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der
Aussteller an der Durchführung berechtigt, die Messe zu verschieben, zu verkürzen,
zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Die
Aussteller haben in solch begründeten Ausnahmefällen, wie in sämtlichen Fällen
höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des
Beteiligungspreises noch auf Schadensersatz. Findet die Messe aus vorgenannten
Gründen nicht statt, so kann der Aussteller mit einem Betrag von bis zu 25 % des
Beteiligungspreises für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch genommen werden.
Hat die 4x4 Fröhlich UG den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird durch den
Aussteller kein Betrag geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den
Veranstalter ist ausgeschlossen.
VERWIRKLICHUNGSKLAUSEL Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter
sind innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Messe schriftlich geltend zu
machen. Später geltend gemachte Ansprüche sind verwirkt.
SCHLUSSBESTIMMUNG Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und
Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die 4x4 Fröhlich UG.
Sollte sich eine Bestimmung der „Allgemeinen Messe- und
Ausstellungsbedingungen“ als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, bleibt
dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die ungültige
Bestimmung ist durch eine dem Regelungszweck entsprechende gültige Bestimmung
zu ersetzen.
ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Seiten Sonsbeck. Dies gilt auch, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren
geltend gemacht werden. Es gilt das deutsche Recht.
+49 157 528 263 30
info@4x4-rhein-waal.de